Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1 Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für Script Continuities beträgt 10,- €/ Monat.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für Script Supervisor beträgt 15,- €/ Monat.
  3. Der Mitgliedsbeitrag für Script Trainees beträgt 5,- €/ Monat.
  4. Script Continuities und Script Supervisor, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und ihren Beruf nicht mehr ausüben, zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,- €/ Monat.

§ 2 Besondere Mitgliedschaften

  1. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitgliedern und Fördermitglieder beträgt 10,- €/ Monat.

§ 3 Reduzierte Beiträge und Beitragsbefreiung
Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen kann der Mitgliedsbeitrag reduziert werden. Der
Antrag ist zu begründen und schriftlich mit einem Nachweis an den Vorstand zu stellen.

  1. In sozialen Notfällen kann der Beitrag für Script Continuities und Script Supervisor reduziert werden. Der Antrag ist zu begründen. Die Ermäßigung gilt für maximal 1 Jahr. Bei Bedarf muss diese Beitragsreduzierung im darauffolgenden Jahr erneut schriftlich beantragt werden.
  2. In außergewöhnlichen, besonderen Notfällen kann der Beitrag vorübergehend ausgesetzt werden. Der Antrag dazu ist mit Nachweisen über die Einkommens- bzw. die soziale Notlage zu begründen. Die Befreiung gilt für ein Jahr. Bei Bedarf muss dieses Verfahren entsprechend wiederholt werden.

§ 4 Zahlungsweise

  1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt per Bankeinzugsermächtigung (im SEPA-Lastschriftmandat).
  2. Der Bankeinzug erfolgt halbjährlich im Voraus. Der erste Beitrag ergibt sich aus der Anzahl der Monate bis zum folgenden halbjährlichen Zahlungstermin und der Beitragshöhe entsprechend dem geführten Titel Script Continuity, Script Supervisor oder Script Trainee. Jede andere Form der Beitragszahlung muss mit dem Verein abgesprochen und von diesem schriftlich genehmigt werden.

§ 5 Nichtbezahlte Beiträge

Bei nicht geleisteter Beitragszahlung trotz dreimaliger Mahnung erfolgt der Ausschluss aus
dem Berufsverband. Nicht gezahlte Beiträge werden auch nach Ausschluss aus dem Berufsverband eingefordert.